Dividende

Dividende oder Lohn?

Das Dilemma mit der Ausgleichskasse

Ein wegweisender Entscheid des Bundesgerichts. Kurz gesagt geht es um die manchmal willkürliche Praxis der Ausgleichskassen bei der Umqualifizierung von Dividende zu Lohn. Nach Ansicht vieler Betroffener haben Ausgleichskassen wiederholt in gesetzeswidriger Weise eine nach ihrer Ansicht zu hohe Dividende als Lohn umqualifiziert und der AHV-Beitragspflicht unterstellt.

Das Bundesgericht hat in seinem relativ knappen Entscheid klargestellt, dass der durch die Steuerverwaltung akzeptierte Lohn der konkreten Arbeitsleistung des Pflichtigen entspricht und somit kein Spielraum für eine Umqualifizierung einer als zu hoch empfundenen Dividende verbleibt.

Im Urteil bestätigt das Bundesgericht seine bereits früher gemachte Feststellung, dass für die Feststellung einer Entschädigung ein erheblicher Ermessensspielraum besteht und es weder Sache der Steuerverwaltung noch der Ausgleichskasse ist, die Angemessenheit frei zu überprüfen. Es gilt jedoch zu beachten, dass missbräuchliche Gestaltungen von Löhnen nach wie vor angreifbar sind.

Es ist zu hoffen, dass den Ausgleichskassen in Sachen „Kreativität“ durch den Entscheid Grenzen aufgezeigt worden sind.