Rito Treuhand

Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Obschon Rechnungslegungsrecht und Steuerrecht unterschiedliche Ziele verfolgen, sind die in Übereinstimmung mit dem Obligationenrecht erstellten Jahresabschlüsse auch steuerrechtlich relevant (spezielle Regelungen durch die Steuerverwaltung ausgenommen).

Die vorsätzliche Unterbewertung von Aktiven steht im Widerspruch zu den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung. Die Bildung von stillen Reserven ist im Rechnungslegungsrecht des Schweiz. Obligationenrechts  nach Massgabe des Vorsichtsprinzips handelsrechtlich zulässig. Es ist zu beachten dass in steuerrechtlicher Hinsicht eine Unterscheidung getroffen werden muss. Sofern die Unterbewertung von Aktiva, z.B. Angefangene Arbeiten, nicht einer willkürlich vorgenommenen Bildung von stillen Reserven dient, sondern einer vorsichtigen Rechnungslegung entspricht, ist diese rechtens. Werden hingegen vom Steuerpflichtigen erbrachte und unter Umständen bereits fakturierte Leistungen unterpreislich bilanziert, liegt der Schluss auf eine beabsichtigte Steuerhinterziehung nahe.

Kommt es zu Aufrechnungen von willkürlich vorgenommenen Unterbewertungen oder unberechtigten Rückstellungen durch die Steuerbehörde, so sind nur jene Steuernachzahlungen abzugsfähig, die nicht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung zu Grunde liegen.

Nach dem neu geltenden Rechnungslegungsrecht besteht eine klare Pflicht, nicht fakturierte Dienstleistungen und Warenvorräte zu bilanzieren. Beachten Sie bitte, dass bei fehlenden oder nicht eindeutig bezeichneten Bilanzpositionen die Steuerbehörden ein Nach- und/oder Strafverfahren einleiten können.