MWST

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer – Steuersatz ab 1. Januar 2018

Am 24. September 2017 haben Volk und Stände die Zusatzfinanzierung der AHV an der Urne abgelehnt. Aufgrund der per 31. Dezember 2017 auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung (-0.4%) und trotz der gleichzeitigen Steuererhöhung für die Finanzierung des Ausbaus der Bahn-infrastruktur (FABI; + 0.1%) führt dies insgesamt zu einer Senkung der gültigen MWST-Sätze ab 1. Januar 2018.

Informationen über die wichtigsten Änderungen sowie die vorzukehrenden Massnahmen finden sie hier.